Dienstag, 24. August 2010

Bundesamt für Justiz


Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Genehmigung und Umsetzung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Worum geht es?
Die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Ein Beitritt der Schweiz bedingt verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB).

Eltern unter Druck


Mütter und Väter erleben mit ihren Kindern nicht nur Glück, sondern manchmal auch extremen Stress, der sie an den Rand ihrer Kräfte bringen kann. Das SRK thematisiert die elterliche Erschöpfung und die damit verbundenen Gefahren an einem nationalen Symposium am 17. November in Bern.

Dienstag, 10. August 2010

Kinderschutz in St.Gallen verstärkt

Die Erfahrungen aus der Versuchsphase sind positiv: Jetzt werden die vier regionalen Kinderschutzgruppen im Kanton St. Gallen definitiv eingeführt. Sie unterstützen Fachleute in der Arbeit mit Kindern, die von Gewalt betroffen sind.

MARKUS LÖLIGER
Lehrkräfte, Vormundschaftsbehörden, Kinderärzte und Beratungsstellen sind froh, wenn sie eine kompetente Anlaufstelle haben, um Gefährdungssituationen bei misshandelten Kindern und Jugendlichen einschätzen und Unterstützung organisieren zu können. Seit zwei Jahren gab es das Gremium von Fachleuten in den Regionen versuchsweise: Die regionalen Kinderschutzgruppen sind nur beratend tätig; sie intervenieren selber nicht.