Dienstag, 24. August 2010

Bundesamt für Justiz


Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Genehmigung und Umsetzung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Worum geht es?
Die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend strafbar erklärt. Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen. Ein Beitritt der Schweiz bedingt verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches (StGB).

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